Provenienzprinzip

(auch Herkunftsprinzip genannt): bezeichnet die Erschließung des Schriftgutes in den von den abgebenden Stellen (z.B. Behörden) geschaffenen Strukturen. D.h. alles Schriftgut wird im Prinzip so verwahrt, wie der Registraturbildner es gegliedert und aufgestellt hatte.

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