(auch Sach- oder Inhaltsprinzip genannt): bezeichnet die Ordnung des
Archivgutes nach Sachthemen ohne Berücksichtigung der Herkunft. In der
Regel wird bei diesem Prinzip das übernommene Archivgut in eine
bestehende Systematik eingefügt, d.h. mit Archivalien aus anderen
Quellen vermischt, wenn es sachlich geboten erscheint.