Fotostelle.

Der Begriff beschreibt eine Arbeitsstelle innerhalb größerer Archive, in der sich mindestens eine Fachkraft, zumeist eine gelernte Fotolaborantin, mit der Anfertigung von fotografischen Reproduktionen für Benutzer, aber auch zur Bestandsergänzung für das Archiv selbst (z.B. bei Reproduktion von Leihgaben) sowie mit der Sicherungsverfilmung von Archivalien für Zwecke der Bestandserhaltung beschäftigt.

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