Glossar
Die wichtigsten Begriffe aus den einzelnen Modulen sind hier noch einmal aufgeführt. Alle Begriffe aus dem Glossar sind dann automatisch in den Modulen mit ihren Erklärungen verlinkt.
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GRUNDBEGRIFFE |
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Druckschriftengedruckte Publikationen und Broschüren, häufig auch so genannte „graue
Literatur“ wie man sie auch in Spezialbibliotheken findet
Ersatzüberlieferung: bezeichnet ein aus vielerlei Quellen neu
zusammengestellten Archivbestand, wenn z.B. die Originalquellen
verloren gegangen sind.
Findmittel (auch Repertorium, Bestandsverzeichnis, Kartei): Erfassung
bzw. Auflistung von Archivalien eines speziellen Bestandes innerhalb
eines Archivs
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Findmittel (auch: )
Eine Auflistung von Archivalien in schriftlicher Form. Diese Auflistung sollte für jede Archivalie mindestens eine Signatur oder ein Aktenzeichen angeben, einen Titel und eine Zeitangabe (z.B. das Jahr, aus dem die Archivalie stammt oder den Zeitraum, in dem die einer Akte verwahrten Dokumente entstanden sind). | ||
Fotosammlungeine Sammlung von Ansichten oder Porträts, die nur aus Fotographien besteht
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Handschriftenbibliothekarischer Begriff für Nachlässe und Manuskript in
Bibliotheken, der gelegentlich auch für archivische
Autographensammlungen verwendet wird, i.d.R. eigenhändig verfasste
Testamente, Tagebücher, Lebenserinnerungen einer oder mehrerer Personen.
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Kassationkommt ursprünglich von Ungültigkeitserklärung von Urkunden, Aufhebung
eines gerichtlichen Urteilen - wird heute als Synonym für “Wegwerfen“
verwendet.
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Magazinspezieller Aufbewahrungsort für Archivalien und Bücher, zumeist
klimatisiert und mit verfahrbaren Regalanlagen ausgestatteter, großer
Lagerort.
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PergamentSeit dem Altertum gebräuliche Methode, Aufzeichnungen auf vorher
bearbeiteter Tierhaut vorzunehmen. Diese Methode als Vorläufer der
Papiers war besonders im Mittelalter für Urkunden gebräuchlich.
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Pertinenzprinzip(auch Sach- oder Inhaltsprinzip genannt): bezeichnet die Ordnung des
Archivgutes nach Sachthemen ohne Berücksichtigung der Herkunft. In der
Regel wird bei diesem Prinzip das übernommene Archivgut in eine
bestehende Systematik eingefügt, d.h. mit Archivalien aus anderen
Quellen vermischt, wenn es sachlich geboten erscheint.
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Provenienzprinzip(auch Herkunftsprinzip genannt): bezeichnet die Erschließung des
Schriftgutes in den von den abgebenden Stellen (z.B. Behörden)
geschaffenen Strukturen. D.h. alles Schriftgut wird im Prinzip so
verwahrt, wie der Registraturbildner es gegliedert und aufgestellt
hatte.
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