Glossar


Die wichtigsten Begriffe aus den einzelnen Modulen sind hier noch einmal aufgeführt. Alle Begriffe aus dem Glossar sind dann automatisch in den Modulen mit ihren Erklärungen verlinkt.
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GRUNDBEGRIFFE

Druckschriften

gedruckte Publikationen und Broschüren, häufig auch so genannte „graue Literatur“ wie man sie auch in Spezialbibliotheken findet Ersatzüberlieferung: bezeichnet ein aus vielerlei Quellen neu zusammengestellten Archivbestand, wenn z.B. die Originalquellen verloren gegangen sind. Findmittel (auch Repertorium, Bestandsverzeichnis, Kartei): Erfassung bzw. Auflistung von Archivalien eines speziellen Bestandes innerhalb eines Archivs

Findmittel

(auch: )

Eine Auflistung von Archivalien in schriftlicher Form. Diese Auflistung sollte für jede Archivalie mindestens eine Signatur oder ein Aktenzeichen angeben, einen Titel und eine Zeitangabe (z.B. das Jahr, aus dem die Archivalie stammt oder den Zeitraum, in dem die einer Akte verwahrten Dokumente entstanden sind).


Fotosammlung

eine Sammlung von Ansichten oder Porträts, die nur aus Fotographien besteht

Handschriften

bibliothekarischer Begriff für Nachlässe und Manuskript in Bibliotheken, der gelegentlich auch für archivische Autographensammlungen verwendet wird, i.d.R. eigenhändig verfasste Testamente, Tagebücher, Lebenserinnerungen einer oder mehrerer Personen.

Kassation

kommt ursprünglich von Ungültigkeitserklärung von Urkunden, Aufhebung eines gerichtlichen Urteilen - wird heute als Synonym für “Wegwerfen“ verwendet.

Magazin

spezieller Aufbewahrungsort für Archivalien und Bücher, zumeist klimatisiert und mit verfahrbaren Regalanlagen ausgestatteter, großer Lagerort.

Manuskript

Letzte gültige schriftliche Festlegung eines Textes, der zur Vervielfältigung, Aufführung, Sendung oder persönlichen Verbreitung gedacht ist, vor der abschließenden Fassung, in hand- oder maschinenschriftlicher Form.

Pergament

Seit dem Altertum gebräuliche Methode, Aufzeichnungen auf vorher bearbeiteter Tierhaut vorzunehmen. Diese Methode als Vorläufer der Papiers war besonders im Mittelalter für Urkunden gebräuchlich.

Pertinenzprinzip

(auch Sach- oder Inhaltsprinzip genannt): bezeichnet die Ordnung des Archivgutes nach Sachthemen ohne Berücksichtigung der Herkunft. In der Regel wird bei diesem Prinzip das übernommene Archivgut in eine bestehende Systematik eingefügt, d.h. mit Archivalien aus anderen Quellen vermischt, wenn es sachlich geboten erscheint.

Provenienzprinzip

(auch Herkunftsprinzip genannt): bezeichnet die Erschließung des Schriftgutes in den von den abgebenden Stellen (z.B. Behörden) geschaffenen Strukturen. D.h. alles Schriftgut wird im Prinzip so verwahrt, wie der Registraturbildner es gegliedert und aufgestellt hatte.


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